Steuern: Was von deinen Gewinnen übrig bleibt
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und warum Haltedauer wichtig ist.
Nach dieser Lektion kannst du:
- verstehen, welche Steuern auf Kapitalerträge anfallen
- den Zusammenhang zwischen Haltedauer und Steuerlast verstehen
Steuern: Was von deinen Gewinnen übrig bleibt
Wenn du Wertpapiere mit Gewinn verkaufst, müssen auf diese Gewinne in Deutschland Steuern gezahlt werden.
Für viele private Kapitaleinkünfte gilt nach § 32d EStG grundsätzlich ein gesonderter Steuertarif von 25 %. Hinzu kommt grundsätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die festgesetzte Steuer, gegebenenfalls außerdem Kirchensteuer. Ausnahmen, Verlustverrechnung, der Sparer-Pauschbetrag und eine mögliche Günstigerprüfung können das Ergebnis verändern. Bei Investmentfonds gelten zusätzlich Regeln des Investmentsteuergesetzes.
Steuern verringern den verfügbaren Nettoertrag. Beim Verkauf werden Kursgewinne grundsätzlich realisiert; Ausschüttungen und bei Fonds gegebenenfalls die Vorabpauschale können jedoch auch ohne Verkauf steuerlich relevant sein. Eine lange Haltedauer macht Wertpapiererträge daher nicht automatisch steuerfrei.
Bei nicht realisierten Kursgewinnen kann sich ein Steueraufschub ergeben. Ob und wie stark dieser wirkt, hängt unter anderem von Ausschüttungen, Vorabpauschale, Teilfreistellung, Verlusten und persönlicher Steuersituation ab. Die Darstellung ersetzt keine Steuerberatung.
Quellen und fachliche Grundlage
Amtliche Veröffentlichungen, Primärquellen und wissenschaftliche Fachliteratur. Die Links öffnen die jeweilige Originalquelle.
- 1§ 20 EStG – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- 2§ 32d EStG – gesonderter Tarif für Kapitaleinkünfte
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- 3§ 4 SolzG 1995 – Zuschlagsatz
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
- 4Investmentsteuergesetz (§§ 18, 20)
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz
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